Scotch Whisky

Folgende Auflagen müssen erfüllt werden, damit ein Whisky die Bezeichnung Scotch Whisky tragen darf:

  1. Er wurde in einer Brennerei in Schottland aus gemälzter Gerste (die Beimischung anderer Getreidearten ist zulässig) hergestellt worden sein und zwar wurde hierbei
  2. die Gerste dabei eingemaischt, die Maische durch Enzyme in der Gerste in gärfähige Flüssigkeit umgewandelt, mit Hefe vergoren, und auf maximal 94,8 Prozent Alkohol destilliert, bevor
  3. der dadurch entstandene Brand in Schottland in Eichenfässern mit einem Volumen von höchstens 700 Litern für mindestens drei Jahre ausgebaut wurde und abschließend
  4. in Schottland mit mindestens 40 Prozent Alkohol abgefüllt wurde.
  5. Als Zusatz sind nur Wasser und Zuckerkulör zugelassen.

siehe auch: Gärung, Maischen

Diesen Beitrag mit anderen teilen